Einweggrills, die direkt auf dem Boden stehen, sind
auf dem gesamten Gelände verboten!
Erlaubt sind Spiritus- bzw. Gaskocher sowie Holzkohlegrills, sofern sie dazu
benutzt werden, wofür sie vorgesehen sind.
Wir bitten ausdrücklich um einen vorsichtigen, umsichtigen und sachgemäßen Umgang, auch was
Brennbeschleuniger beim Anzünden von Holzkohlegrills betrifft.
Weitere Regeln findet Ihr HIER.