Grillen
Einweggrills (die direkt auf dem Boden stehen) sind auf dem gesamten Gelände verboten! Erlaubt sind Spiritus- bzw. Gaskocher sowie Holzkohlegrills, sofern sie dazu benutzt werden, wofür sie vorgesehen sind. Wir bitten ausdrücklich um einen vorsichtigen, vernünftigen und sachgemäßen Umgang, auch was Brennbeschleuniger beim Anzünden von Holzkohlegrills betrifft!